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COMPO Rasenunkrautvernichter Banvel Quattro 10ml – Garten Online Shop & Weber Grill Store Heißes Angebot

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Artikelnummer: SK0002577-DE20260612-144801 Kategorie:

Produkteigenschaften:

  • gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen: die Kombination aus 4 Wirkstoffen vernichtet 37 Unkräuter, darunter viele schwer bekämpfbare Unkräuter bis in die Wurzel, z.B. Gundermann, Ehrenpeis und Löwenzahn
  • wirkt zuverlässig über das Blatt bis in die Wurzel
  • schont die Rasengräser
  • zum Spritzen und Gießen

Inhaltsstoffe:

  • 70 g/l MCPA,20 g/l Mecoprop-P, 70 g/l Dicamba, 42 g/l2,4-D
  • Zulassungsnummer DE: 005747-68
  • Reg. Nr. AT: 3191-907

Gefahrenpiktogramme:

GHS 07 GesundheitsgefahrGHS 09 Umweltgefährlich

Signalwort: Achtung

Gefahrenhinweise

H319Verursacht schwere Augenreizung. 
H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Ergänzende Gefahrenhinweise

EUH208Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Sicherheitshinweise

P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P270Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P273Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P305 + P351 + P338BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337 + P313Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

Hinweise nach CLP-Verordung:

  • Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
  • Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
  • Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:„Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen. 
  • Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.