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Mega-Angebot COMPO Kräuter & Gemüse Blattlaus-frei Nativert AF 750ml – Garten Online Shop & Weber Grill Store

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Artikelnummer: SK0002550-DE20260612-144801 Kategorie:

Produkteigenschaften:

  • sehr breite Zulassung gegen Blattläuse, Spinnmilben sowie andere saugende Insekten
  • an frischen Kräutern, Gemüse und Obst
  • im Freiland, unter Glas, in Wohnräumen, Büros sowie in Wintergärten
  • Spray & Eat: keine Wartezeiten zwischen Anwendung und Ernte
  • auf Basis eines natürlichen Wirkstoffs
  • gut pflanzenverträglich
  • anwendungsfertig: speziell für kleinere Pflanzenbestände

Inhaltsstoffe:

  • Rapsöl 15,27 g/l
  • Zulassungsnummer DE: 008629-61

Ergänzende Gefahrenhinweise:

EUH208Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Sicherheitshinweise

P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P501Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

Weitere Produktinformationen:

  • Empfindliche Oberflächen wie z.B. Möbel, Böden, oder andere Gegenstände vor dem Sprühnebel schützen. Eine Abdeckung mit Papier/Folie ist empfehlenswert.

Anwendungsbereiche:

  • Innenbereich
  • Garten
  • Balkon/ Kübel
  • Gewächshaus

Anwendungszeitraum:

  • Januar – Dezember

Hinweise nach CLP-Verordnung:

  • Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
  • Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
  • Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:„Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen. 
  • Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.