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Roundup Universal 250ml (Nachfolgemittel Etisso Total-Unkrautfrei) – Garten Online Shop & Weber Grill Store Begrenztes Angebot

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Artikelnummer: SK0004700-DE20260612-144801 Kategorie:

Produkteigenschaften:

  • Konzentrat zur systemischen, wurzeltiefen Bekämpfung von Unkräutern, Ungräsern
  • Ideal zur Bekämpfung von mehrjährigem, wurzelstarkem Unkraut wie Giersch oder Löwenzahn und zur Behandlung von Baumstümpfen zur Verhinderung des Neuaustriebs
  • Integrierte Dosierkappe erleichtert die Dosierung gemäß Hinweisen auf der Verpackung
  • Regenfest bereits nach 2 Stunden
  • Neubepflanzung nach 2 Tagen möglich

Zul.-Nr.: 027701-60
Wirkstoff: 170 g/l Glyphosat (208 g/l Kalium-Salz)
Bienengefährlichkeit: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig

Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen (z. B. Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen) und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (Säumen an Wegen, Weiden, Äckern, Wäldern und Gewässerufern), angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. 
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland) und unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), bei denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Etwaige Ausnahmegenehmigungen gemäß § 12 Abs. 2 PflSchG der zuständigen Länderbehörde für die Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.

Anwendung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen:

Kultur/Objekt Schadorganismus/Zweck
Obstbau: Kernobst, Steinobst
Zierpflanzenbau: Rasen
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Zierpflanzenbau: Zierpflanzen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, 
Japanischer Staudenknöterich, Drüsiges Springkraut, Stockholz

 

Wirkungsspektrum:

  • Gut bekämpfbar: Ampferarten, Berufskraut, Bingelkraut, Große Brennnessel, Distelarten, Ehrenpreisarten, Weißer Gänsefuß, Hahnenfuß, Giersch, Weißklee, Hohlzahnarten, Honiggras, Huflattich, Kamille, Klettenlabkraut, Knöterich, Kreuzkraut, Löwenzahn, Melde, Gemeine Quecke, Farn, Rispenarten, Schilf, Vogelmiere, Wegerich, Wiesenkerbel, Zaun-und Ackerwinde, Stockholz: im Streichverfahren. Bambus, Japanischer Staudenknöterich und Drüsiges/Indisches Springkraut: Pipettenapplikation. Außerdem alle herkömmlichen Rasengräser.
  • Nicht bekämpfbar: Salbei-Gamander, Weißer Mauerpfeffer, Kleine Brennnessel, Acker und Sumpfschachtelhalm.

Dosierung/Anwendungsmenge:

Rasen, Rasenerneuerung 
(Zierpflanzenbau, Freiland)
Während der Vegetationsperiode, vor der Saat: Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Spritzen mit Spritzschirm 
10 ml in 0,5 Liter Wasser für 10 m²
Kernobst, Steinobst (Obstbau, Freiland) Während der Vegetationsperiode: Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Spritzen mit Spritzschirm 
10 ml in 0,5 Liter Wasser für 10 m²
Zierpflanzen (Zierpflanzenbau, Freiland) Während der Vegetationsperiode, vor der Saat oder vor dem Pflanzen. Zur Kulturvorbereitung: Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Spritzen mit Spritzschirm 
10 ml in 0,5 Liter Wasser für 10 m²
Zierpflanzen (Zierpflanzenbau, Freiland) Zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung: Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Stockholz Streichen mit 40% Lösung (40 ml in 100 ml Wasser)
 

 

Anwendungshinweise
1. Zur Bekämpfung von Unkräutern im Hausgarten, in Beeten, unter Kernobst sowie zur Kulturvorbereitung:
Es genügt, die Unkräuter zu befeuchten. Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden, Spritzschirm verwenden, da Schäden an benachbarten Kulturpflanzen möglich. Nach 7-10 Tagen setzt die sichtbare Wirkung ein. Regen 2 Stunden nach der Anwendung und später beeinträchtigt die Wirkung nicht. Behandelte Flächen sind nach vollständigem Abtrocknen des Spritzbelages wieder begehbar. Optimaler Anwendungszeitpunkt: April-Oktober (während der Vegetationsperiode; ausreichende Blattmasse zur Bekämpfung erforderlich). Temperatur bedingte Wirkungsverzögerungen können nicht ausgeschlossen werden. Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Oberflächengewässer besteht.
2. Zur Bekämpfung von Ausschlägen an Stockholz (Bildung von Trieben/Sprossen an Baumstümpfen) bei Ziergehölzen:
Ziergehölze nahe am Erdboden abschneiden. Optimaler Anwendungszeitpunkt: NovemberMärz. Schnittfläche direkt nach dem Schneiden/Fällen mit einem Pinsel bestreichen, sodass die gesamte Schnittfläche gesättigt ist. Pinsel vor und nach der Anwendung gründlich reinigen. Keine Anwendung in oder unmittelbar an Oberflächengewässern.

Sonstige Anwendungshinweise:
Maximal eine Behandlung pro Kultur/Jahr.
Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen.
Maximaler Mittelaufwand: 10 ml/10 m²
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.
Nicht auf unkrautfreiem Boden anwenden, da Wirkung nur über die grünen Pflanzenteile erfolgt.

Wartezeit:

  • Freiland, Kernobst und Steinobst: 42 Tage
  • Freiland, Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • Nachpflanzen oder -säen: Alle Zierpflanzen können bereits 2 Tage nach der Anwendung nachgebaut werden.

Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.

Gefahren- und Sicherheitshinweise gemäß CLP-Verordnung

Signalwort: –

Gefahrenhinweise:
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Ergänzende Gefahrenhinweise:
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Sicherheitshinweise:
P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501: Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Kennzeichnung nach PflSchMV:
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).
Anwendungsbestimmungen:
NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden. 

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.